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Stellungnahmen des Allgemeinen Büros des Zentralkomitees der KPCh und des Allgemeinen Büros des Staatsrates zur Förderung der Vertiefung der Reform von Branchenverbänden und Handelskammern

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Stellungnahmen des Allgemeinen Büros des Zentralkomitees der KPCh und des Allgemeinen Büros des Staatsrates zur Förderung der Vertiefung der Reform von Branchenverbänden und Handelskammern

Um die Vertiefung der Reform von Branchenverbänden und Handelskammern zu fördern und ihre standardisierte und gesunde Entwicklung zu unterstützen, werden mit Zustimmung des Zentralkomitees der KPCh und des Staatsrates die folgenden Stellungnahmen vorgelegt.

  I. Allgemeine Anforderungen

An der Führung durch Xi Jinpings Gedanken zum Sozialismus chinesischer Prägung für eine neue Ära festhalten, den Geist des 20. Nationalkongresses der Kommunistischen Partei Chinas und seiner nachfolgenden Plenarsitzungen gründlich umsetzen, die umfassende Führung der Partei aufrechterhalten und stärken, einen menschenzentrierten Ansatz verfolgen, am allgemeinen Arbeitsgrundsatz festhalten, Fortschritt bei gleichzeitiger Gewährleistung der Stabilität anzustreben, die neue Entwicklungsphilosophie vollständig, genau und umfassend umsetzen, die führende Rolle der Parteiarbeit stärken, sowohl auf aktive Förderung und Entwicklung als auch auf strenge Überwachung und Verwaltung achten, die Verwaltungssysteme und Betriebsmechanismen von Branchenverbänden und Handelskammern verbessern, um sie an das hochentwickelte sozialistische Marktwirtschaftssystem anzupassen, das umfassende Governance-System vervollständigen, das staatliche Regulierung, gesellschaftliche Aufsicht und Selbstdisziplin/Selbstverwaltung kombiniert, die strukturelle Ausrichtung und das Entwicklungsumfeld von Branchenverbänden und Handelskammern optimieren, ihre Transformation und Entwicklung gemäß den Anforderungen der Marktorientierung, Spezialisierung und Standardisierung vorantreiben und ihre positive Rolle bei der Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung voll ausschöpfen.

II. Die umfassende Führung der Partei aufrechterhalten und stärken

(I) Das Verwaltungssystem für die Parteiarbeit straffen. Den Aufbau eines Musters der Parteiarbeit beschleunigen, das vertikale und horizontale Integration, Top-down-Verknüpfung und effektive Koordination kombiniert. Einen Arbeitsmechanismus zur „Verwaltung der Parteiarbeit während der Verwaltung der Branche“ einrichten und verbessern und die Verantwortung aller Abteilungen für die gemeinsame Verwaltung umsetzen. Die Unterordnungsbeziehungen der Parteiorganisationen in Branchenverbänden und Handelskammern weiter straffen und ein System von Parteiorganisationen mit vollständiger Abdeckung und reibungslosem Betrieb einrichten und verbessern. Für Branchenverbände und Handelskammern mit zuständigen Fachbehörden wird ihre Parteiarbeit von den Parteiorganisationen der zuständigen Fachbehörden geleitet und verwaltet, unter der fachlichen Anleitung der Sozialabteilungen der Parteikomitees.

(II) Die politischen und organisatorischen Funktionen der Parteiorganisationen stärken. Die Qualität der Abdeckung durch Parteiorganisationen und der Parteiarbeit verbessern und den Mechanismus zur Ausübung der Rolle der Parteiorganisationen verbessern. Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Parteiarbeit in Branchenverbänden und Handelskammern durchführen, den standardisierten und normgerechten Aufbau der Parteizellen fördern und die Grundlage der Parteiarbeit umfassend festigen. Die Parteiorganisationen in Branchenverbänden und Handelskammern müssen ihre Pflichten streng gemäß der Parteiverfassung und den einschlägigen innerparteilichen Vorschriften erfüllen, die Entscheidungen und Bereitstellungen des Zentralkomitees der Partei umsetzen, die politische Verantwortung für die Führung der Entwicklung stärken und die Praktiker in ihren jeweiligen Branchen und Bereichen zusammenführen und bedienen; das Verantwortungssystem für die ideologische Arbeit strikt umsetzen und Risiken im ideologischen Bereich wirksam verhindern und lösen.

(III) Die Standardisierung der allgemeinen Wahlen und die Entwicklung des Teams der verantwortlichen Personen stärken. Allgemeine Wahlen streng gemäß Vorschriften, Gesetzen und Satzungen regulieren, die effektive Beteiligung der Parteiorganisationen in Branchenverbänden und Handelskammern an der Entscheidungsfindung über wichtige Angelegenheiten wie wichtige Personalbesetzungen fördern, Mechanismen für regelmäßige allgemeine Wahlen der Vorstände und Erinnerungen für verantwortliche Personen, die das Rentenalter erreichen, einrichten und verbessern, Wahlverfahren standardisieren und verfeinern, die Bereinigung von Wahlunregelmäßigkeiten stärken und die Bemühungen zur Korrektur und Bestrafung von Verstößen während der Wahlen erhöhen. Die Sozialabteilungen der Parteikomitees müssen politische Standards hervorheben, politische Prüfungen verstärken und die Überprüfung der Kandidaten für verantwortliche Positionen gut durchführen. Systeme für die Nominierung, Überprüfung, öffentliche Bekanntmachung, Überwachung und den Austritt von verantwortlichen Personen in Branchenverbänden und Handelskammern einrichten und verbessern. Die Umsetzung des „zweiseitigen Eintritts und der Kreuzbesetzung“ zwischen Managementpersonal党员 und Mitgliedern der Führungsteams der Parteiorganisationen fördern. Systeme für regelmäßige Leistungsberichte und Rechenschaftspflicht der Hauptverantwortlichen einrichten und verbessern. Die Einrichtung von Ehrenämtern für verantwortliche Personen streng regulieren. Die Überwachung und Verwaltung der verantwortlichen Personen stärken und zeitnahe Anpassungen für diejenigen vornehmen, die die Bedingungen nicht erfüllen oder inkompetent, nicht qualifiziert oder anderweitig ungeeignet sind, als verantwortliche Personen zu dienen.

(4) Die Überwachung und Durchsetzung der Disziplin kontinuierlich verstärken. Parteiorganisationen in Branchenverbänden und Handelskammern müssen ihre Hauptverantwortung für die umfassende und strenge Parteiführung wirksam erfüllen, während interne disziplinarische Aufsichtsorgane ihre Aufsichtspflichten wirksam erfüllen müssen, wobei die Mechanismen der disziplinarischen Aufsicht unter Berücksichtigung der tatsächlichen Bedingungen zu verbessern sind. Die Standardisierung, Legalisierung und Regularisierung der disziplinarischen Aufsichtsstärken, Systeme zur Bearbeitung von Problemhinweisen einrichten und verbessern, Verstöße gegen Vorschriften und Disziplin, wie solche, die dem Geist der Acht Bestimmungen des Zentralkomitees zuwiderlaufen, ernsthaft untersuchen und ahnden. Antikorruptions- und Integritätssysteme in Branchenverbänden und Handelskammern完善, die Bekämpfung ungesunder Tendenzen und Korruptionsprobleme vertiefen und die Mechanismen, bei denen Beamte es nicht wagen, nicht können und nicht wollen korrupt zu sein, integriert vorantreiben.

III. Verbesserung der Verwaltungssysteme und Betriebsmechanismen von Branchenverbänden und Handelskammern

(5) Die Ergebnisse der Entkopplungsreformen konsolidieren und ausweiten. Ein Verwaltungssystem unter der einheitlichen Führung des Parteikomitees einrichten und verbessern, mit Gesamtkoordination durch die Abteilung für soziale Arbeit des Parteikomitees, wobei die Registrierungsbehörden, die Branchenverwaltungsabteilungen, die zuständigen Geschäftsbehörden und die relevanten funktionalen Abteilungen jeweils ihre Pflichten erfüllen, sich koordinieren und zusammenarbeiten sowie eine umfassende Aufsicht durchführen. Für Branchenverbände und Handelskammern mit zuständigen Geschäftsbehörden schrittweise die institutionelle Trennung, funktionale Trennung, finanzielle Unabhängigkeit und personelle Autonomie gemäß den Anforderungen fördern, die tägliche Anleitung und Managementüberwachung stärken und einen unabhängigen, rechtmäßigen, normierten Betrieb sowie eine gesunde und geordnete Entwicklung erreichen.

(6) Die Reform des Registrierungssystems kontinuierlich vertiefen. Maßnahmen zur direkten Registrierung von Branchenverbänden und Handelskammern studieren und formulieren, einen Mechanismus zum Austausch von Registrierungsinformationen einrichten und gleichzeitig die Branchenverwaltungsabteilung zum Zeitpunkt der Gründungsregistrierung klären. Den Umfang und die Bedingungen für die Mitgliedergewinnung durch Branchenverbände und Handelskammern auf verschiedenen Ebenen standardisieren. Vereinfachte Löschungsverfahren für Branchenverbände und Handelskammern erkunden und das Austrittssystem verbessern.

(7) Die Einrichtung eines klassifizierten Verwaltungssystems erkunden. Die klassifizierte Überwachung von Branchenverbänden und Handelskammern stärken, Überwachungsressourcen wissenschaftlich zuweisen und eine differenzierte Verwaltung basierend auf der Klassifizierung implementieren. Die Überwachungsbemühungen erhöhen, den Anteil stichprobenartiger Inspektionen und die Häufigkeit von Kontrollen für Branchenverbände und Handelskammern steigern, die durch Gesetze und Vorschriften ermächtigt oder von Partei- und Regierungsorganen mit der Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten beauftragt sind, ein gewisses Maß an Zwang oder Monopolstellung besitzen und häufige tägliche Probleme oder hohe Verstoßrisiken aufweisen. Das System zur Anforderung von Anweisungen und Berichterstattung über wichtige Angelegenheiten einrichten und verbessern und die Überwachung wichtiger Bereiche wie Gebühren, Vermögenswerte und Finanzen, außenbezogene Austausche und Zusammenarbeit, Ideologie und wichtige Geschäftstätigkeiten von Branchenverbänden und Handelskammern verstärken. Das Bewertungssystem nach Graden für Branchenverbände und Handelskammern verbessern.

(8) Konsolidierung der Verwaltungs- und Dienstleistungsverantwortlichkeiten der Abteilungen. Klärung der branchenspezifischen Verwaltungsabteilungen für Industrieverbände und Handelskammern unter direkter Registrierung und Entkopplung; sind mehrere Abteilungen beteiligt, ist die hauptsächliche branchenspezifische Verwaltungsabteilung zu bestimmen. Die branchenspezifischen Verwaltungsabteilungen sollen die Arbeitskontakte mit den relevanten Industrieverbänden und Handelskammern durch Austausch, Symposien, Besuche, Umfragen und das Einholen von Meinungen verstärken und die Verantwortlichkeiten für fachliche Anleitung, Branchenaufsicht und Parteiarbeit gemäß ihren Funktionen umsetzen. Die lokalen Gebiete und zuständigen Abteilungen sollen die Verwaltungs- und Dienstleistungsangelegenheiten im Zusammenhang mit Industrieverbänden und Handelskammern aufarbeiten, sich auf die Identifizierung von Problemen nach der Entkopplung konzentrieren und Verbesserungsmaßnahmen prüfen und vorschlagen. Bei nicht entkoppelten Industrieverbänden und Handelskammern sollen die zuständigen Fachbehörden die Verwaltung und Dienstleistungen weiterhin verstärken.

(9) Etablierung und Verbesserung sozialer Aufsichtsmechanismen. Einführung eines Systems zur Offenlegung von Informationen für Industrieverbände und Handelskammern sowie Förderung und Unterstützung der Nachrichtenmedien, der Öffentlichkeit und der Mitglieder bei der Überwachung von Industrieverbänden und Handelskammern. Erkundung der Einrichtung professionalisierter und sozialer Drittüberwachungsmechanismen. Sicherstellung reibungsloser Beschwerde- und Meldekanäle sowie Einrichtung und Verbesserung der Mechanismen zur Bearbeitung von Beschwerden und Meldungen und zur Rückmeldung.

(10) Förderung der Stärkung der rechtsbasierten Selbstverwaltungsfähigkeiten. Stärkung des Aufbaus gemeinsamer und umfassender Industrieverbände und Handelskammern und Nutzung der示范ativen und führenden Rolle nationaler Industrieverbände und Handelskammern. Etablierung und Verbesserung der Systeme für Mitgliederversammlungen (Mitgliedervertreter), Vorstände (ständige Vorstände) und Aufsichtsräte (Aufsichtspersonen) von Industrieverbänden und Handelskammern sowie Verbesserung der internen Managementsysteme mit der Satzung als übergeordnetem Rahmen. Umsetzung demokratischer Wahlen, Konsultationen, Entscheidungsfindung, Verwaltung und Aufsicht. Standardisierung der Einrichtung und strenge Verwaltung von Verwaltungsstellen und Zweigstellen (Repräsentanzstellen). Regulierung des Gebühreneinzugsverhaltens von Industrieverbänden und Handelskammern sowie des außenwirtschaftlichen Austauschs und der Zusammenarbeit.

(11) Umfassende Stärkung des Vermögens- und Finanzmanagements. Etablierung und Verbesserung der Finanzmanagementsysteme für Industrieverbände und Handelskammern, strikte Einhaltung der Rechnungslegungsgesetze, -vorschriften und -systeme sowie Gewährleistung der Echtheit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Buchhaltungsdaten. Industrieverbände und Handelskammern müssen die Hauptverantwortung für das Vermögensmanagement übernehmen und den Umfang wichtiger Vermögensangelegenheiten klar definieren. Standardisierung der internen Entscheidungsfindung und Verwaltung von Industrieverbänden und Handelskammern sowie Ausrichtung der Vermögensmanagementaktivitäten auf die Hauptverantwortlichkeiten und Kerngeschäfte. Stärkung der umfassenden Aufsicht über das Vermögen von Industrieverbänden und Handelskammern und Verbesserung eines Vermögensverwaltungsmodells mit klarem Eigentum, standardisierter Ordnung, Offenheit und Transparenz sowie strenger Aufsicht.

(12) Strenge Verwaltung der Gründung von Unternehmen durch Industrieverbände und Handelskammern. Industrieverbände und Handelskammern müssen gemäß den Prinzipien der Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit, Standardisierung und Wirksamkeit die Gründung von Unternehmen streng kontrollieren; sie dürfen keine Unternehmen gründen, die in direktem Wettbewerb zu ihren Mitgliedern stehen, keine Unternehmen außerhalb ihrer eigenen Zwecke und ihres Geschäftsbereichs gründen und die gegründeten Unternehmen nicht dazu nutzen, Handlungen vorzunehmen, die die Marktordnung stören; die von ihnen gegründeten Unternehmen dürfen im Allgemeinen keine neuen Unternehmen gründen, nicht im Namen der Industrieverbände und Handelskammern nach außen tätig werden, und die erzielten Gewinne müssen für Zwecke verwendet werden, die mit den Zielen der Industrieverbände und Handelskammern übereinstimmen; die Leiter der Industrieverbände und Handelskammern sowie ihrer Zweigstellen (Repräsentanzstellen) und deren Verwandte dürfen in den gegründeten Unternehmen keine Positionen innehaben oder Vergütungen und Zulagen verschiedener Art erhalten. Verwaltungsmaßnahmen für die Gründung von Unternehmen durch Industrieverbände und Handelskammern ausarbeiten, die Gründungsverfahren streng regeln, regulatorische Maßnahmen verbessern und die Risikokontrolle stärken.

IV. Anpassung und Optimierung der Struktur und Verteilung von Industrieverbänden und Handelskammern

(13) Struktur und Verteilung optimieren. Gemäß dem Prinzip der koordinierten Effizienz die Industrieverbände und Handelskammern optimieren und integrieren, deren Geschäftsbereiche sich überschneiden, deren institutionelle Größe zu klein ist, deren sektoraler Zuschnitt zu fein gegliedert ist oder deren funktionale Rollen schwach sind. Den Austritt von Industrieverbänden und Handelskammern, die funktionsgestört sind, die Ordnung stören, in schrumpfenden Branchen tätig sind oder ihre satzungsgemäßen Aufgaben erfüllt haben, gesetzlich beschleunigen; den Aufbau und die vorrangige Entwicklung von Industrieverbänden und Handelskammern fördern, die mit den wichtigen nationalen Strategien und der regionalen Entwicklungspositionierung übereinstimmen, den Bedürfnissen der industriellen Transformation und Modernisierung entsprechen und der Entwicklung neuer qualitativer Produktivkräfte dienen; die gesetzeskonforme Gründung von Industrieverbänden und Handelskammern in Bereichen wie strategischen Zukunftsfeldern, zukunftsorientierten Industrien sowie grünen und kohlenstoffarmen Industrien aktiv unterstützen.

(14) Angemessene Regulierung des Umfangs. Die Integrationsbemühungen für nationale Industrieverbände und Handelskammern verstärken. Für lokale Industrieverbände und Handelskammern die makroökonomische Regulierung und Steuerung auf Grundlage der Veränderungen in der lokalen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie der Industriestruktur stärken. Für Industrieverbände und Handelskammern auf Stadt- und Kreisebene die Austrittsverfahren gemäß dem Gesetz vereinfachen und den Gesamtumfang durch geordnete Wettbewerbsprozesse steuern. Nach dem Prinzip „erst Pilotprojekte, dann schrittweise Ausweitung“ Pilotinitiativen in Bereichen durchführen, in denen nationale Industrieverbände und Handelskammern relativ konzentriert sind, sowie in ausgewählten lokalen Gebieten; nach Gewinnung von Erfahrungen schrittweit ausweiten.

V. Die funktionalen Rollen von Industrieverbänden und Handelskammern aktiv nutzen

(15) Branchenentwicklung standardisieren. Industrieverbände und Handelskammern sollen Systeme zur Verwaltung der brancheninternen Selbstdisziplin und Mechanismen zur Selbstregulierung etablieren und verbessern, „involutionären“ Wettbewerb bewusst entgegenwirken; branchenspezifische Berufsethik-Kodizes ausarbeiten und deren Umsetzung organisieren, branchenbezogene Kreditwürdigkeitsbewertungen gesetzeskonform durchführen, das Niveau der Integritätsbildung in der Branche erhöhen und die Ordnungsstruktur der Branchenentwicklung besser wahren. Mitglieder, die gegen Selbstdisziplinregeln verstoßen, sind durch Maßnahmen wie öffentliche Bekanntmachung, Suspendierung oder Entzug der Mitgliedschaft zu disziplinieren. Die Rolle von Industrieverbänden und Handelskammern bei der Lösung petitionbezogener Konflikte aktiv nutzen und die Einrichtung professioneller Mediationsorganisationen innerhalb von Industrieverbänden und Handelskammern prüfen.

(16) Erweiterung der Servicefunktionen. Branchenverbände und Handelskammern sollen ihre Mitglieder und Fachkräfte anleiten, die Theorien, Linien, Grundsätze und Politiken der Partei zu studieren, zu verstehen und umzusetzen; die Umsetzung nationaler Entwicklungsstrategien und relevanter branchenspezifischer Pläne vorantreiben; und die hochwertige Entwicklung der Branche fördern. Dienstleistungen wie Informationsberatung, Öffentlichkeitsarbeit und Schulung, Markterschließung sowie Rechtsschutz gemäß den gesetzlichen Vorschriften erbringen und die berechtigten Anliegen der Mitglieder und der Branche zeitnah widerspiegeln. Tiefgehende Untersuchungen und Studien durchführen, branchenweite Statistiken gesetzeskonform erheben, die Überwachung und Prognose der wirtschaftlichen Lage stärken und Risikowarnungen aussprechen. Hochwertige Gruppenstandards ausarbeiten und umsetzen, den Aufbau eines fortschrittlichen Branchennormensystems vorantreiben, sich aktiv an der Ausarbeitung von branchenrelevanten Gesetzen, Vorschriften, Politiken und Plänen beteiligen und die Anwendung und Verbreitung neuer Technologien und neuer Produkte besser fördern. Markenbasierte öffentliche Serviceplattformen aufbauen, um die Entwicklung fortschrittlicher Industriecluster zu unterstützen. Sich aktiv an der umfassenden ländlichen Revitalisierung, der sozialen Governance, freiwilligen Diensten, gemeinnützigen Aktivitäten, Lebensmittelsicherheit, Notfallrettung und anderen Aufgaben beteiligen.

(17) Teilnahme am internationalen Austausch und an der Zusammenarbeit. Branchenverbände und Handelskammern, insbesondere auf nationaler Ebene, sollen aktiv an einschlägigem internationalem Austausch und Kooperation sowie an der Ausarbeitung internationaler Normen und Regeln teilnehmen und die gegenseitige Anerkennung zwischen inländischen Normen, Zertifizierung und Akkreditierung und ihren internationalen Gegenstücken fördern. An Mechanismen des internationalen wirtschaftlichen und handelspolitischen Dialogs teilnehmen oder deren Einrichtung vorantreiben und als Dienstleister internationale Plattformen zur Zusammenführung von Angebot und Nachfrage aufbauen. Die Unternehmen der Branche dazu anleiten und bewegen, sich aktiv am gemeinsamen Aufbau der „Belt and Road“-Initiative sowie an der globalen Arbeitsteilung und industriellen Zusammenarbeit zu beteiligen.

VI. Optimierung des Entwicklungsumfelds für Branchenverbände und Handelskammern

(18) Optimierung der Unterstützungspolitiken. Lokale Gebietskörperschaften und zuständige Behörden sollen ermutigt werden, politische Maßnahmen zur Unterstützung der Transformation und Entwicklung von Branchenverbänden und Handelskammern unter Berücksichtigung der tatsächlichen Bedingungen auszuarbeiten und umzusetzen. Die entsprechenden steuerlichen Vergünstigungspolitiken umsetzen. Finanzinstitute sollen ermutigt werden, qualifizierten Branchenverbänden und Handelskammern gemäß marktwirtschaftlichen und rechtsstaatlichen Prinzipien finanzielle Unterstützung zu gewähren. Gesellschaftliche Kräfte sollen ermutigt werden, die Entwicklung von Branchenverbänden und Handelskammern zu unterstützen. Das System zur Ausbildung und Bewertung von Fachkräften aufbauen und verbessern sowie Karriereentwicklungswege erleichtern. Die Talentförderung und Schulung für Branchenverbände und Handelskammern verstärken. Funktionen und Angelegenheiten, die geeignet sind, von Branchenverbänden und Handelskammern übernommen zu werden, sollen von lokalen Gebietskörperschaften und zuständigen Behörden gemäß Gesetz und Verfahren an qualifizierte Branchenverbände und Handelskammern übertragen oder delegiert werden. Institutionalisierte Kanäle zur Sammlung von Bürgervorschlägen über Branchenverbände und Handelskammern einrichten. Relevante Informationen und Daten mit qualifizierten Branchenverbänden und Handelskammern gemäß Gesetz teilen.

VII. Stärkung der organisatorischen Umsetzung

Unter der zentralisierten und einheitlichen Führung des Zentralkomitees der KPCh müssen alle Regionen und zuständigen Abteilungen ein Denken im Sinne „eines einzigen Schachbretts“ entwickeln und diese Leitlinien unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten wirksam umsetzen. Parteikomitees und Regierungen auf allen Ebenen müssen die organisatorische Führung stärken und wichtige Probleme zeitnah lösen. Die Abteilungen für soziale Arbeit der Parteikomitees auf allen Ebenen müssen die Gesamtkoordination und Überwachung verstärken, um sicherzustellen, dass relevante Politiken und Maßnahmen umgesetzt werden und greifbare Ergebnisse erzielen. Die Öffentlichkeitsarbeit und Anleitung sind zu verstärken, um ein günstiges Umfeld zu schaffen, das die Entwicklung von Branchenverbänden und Handelskammern unterstützt. Wichtige Angelegenheiten sind gemäß den festgelegten Verfahren zeitnah dem Zentralkomitee der KPCh und dem Staatsrat zu melden.

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