DLC veröffentlicht offiziell die Pflanzenleuchte-Version 3.0
Am 30. November 2022 veröffentlichte DLC den offiziellen Standard der Pflanzenleuchte-V3.0 und die Stichprobenkontrollrichtlinie für Pflanzenleuchten. Die Pflanzenleuchte-V3.0 soll am 31. März 2023 in Kraft treten, während die erste Runde der Stichprobenkontrollen für Pflanzenleuchten voraussichtlich im ersten Quartal 2024 beginnt.
Die bei diesem Update eingeführten Änderungen betreffen hauptsächlich folgende 5 Punkte:
1. Erhöhung der Anforderungen an die Lichtausbeute (PPE) von Pflanzenleuchten
Pflanzenlampe V3.0 erfordert, dass PPE größer als 2.3 μmol/J ist (Toleranz -5%)
2. Anforderungen an Produktinformationen
Die Pflanzenlampe V3.0 fügt die Anforderung hinzu, folgende Produktinformationen im Produktdatenblatt anzugeben:

3. Anforderungen an die Steuerungsfähigkeiten des Produkts
Die Pflanzenlampe V3.0 fügt Anforderungen an die Dimmfähigkeiten des Produkts und Beschreibungen von Steuerungsfunktionen hinzu.
Anforderungen an die Dimmfähigkeit (kein Test erforderlich; in der Produktspezifikation angeben):
² Wechselstromprodukte mit PPF ≥ 350μmol/s sowie alle Gleichstromprodukte und Lichtquellenprodukte müssen eine Dimmfunktion aufweisen.
² Wechselstromprodukte mit PPF < 350μmol/s müssen lediglich ihre Dimmfähigkeit melden.
Darüber hinaus verlangt das DLC für Dimm- und Steuerungsfunktionen, Steuerungsattribute sowie Beschreibungen von Akzeptanz-/Übertragungs-Hardware auch die Bereitstellung relevanter Steuerungsstandards/-protokolle. (Wählen Sie den entsprechenden Steuerungsstandard/-protokoll für das Produkt aus der nachstehenden Tabelle aus.)


4. Prüfstandards erfordern Aktualisierungen
Pflanzenleuchten V3.0 akzeptieren nur Prüfberichte 79 gemäß dem Prüfstandard LM79-19 (LM79-08 wird nicht mehr akzeptiert).
5. Stichprobenprüfung für Pflanzenleuchten
Die Pflanzenleuchte V3.0 enthält auch eine Stichprobenprüfungsrichtlinie für Pflanzenleuchtenprodukte mit den folgenden spezifischen Anforderungen:
Tabelle 1: Prüfen, ob das Produkt den Standard erfüllt

Tabelle 2: Online-Listungsinformationen überprüfen
